Lebenslagen
     Heirat
          3. Nach der Heirat

Versorgungsunternehmen

Als Eigentümer einer Wohnung oder eines Hauses sind Sie in der Regel direkter Vertragspartner des jeweiligen Versorgungsunternehmens, dem Sie Ihre Namensänderung mitteilen sollten. Dies können Sie formlos durchführen – größere Anbieter bieten dazu auch Online-Formulare an.

Wenn Sie Mieter sind, ist bei den Versorgern für Fernwärme, Gas und Wasser in der Regel nur Ihr Vermieter Vertragspartner, sodass Sie (außer an Ihren Vermieter) keine Änderungen mitzuteilen brauchen. Nur mit Ihrem Stromversorger besteht für Sie als Mieter ein Vertrag, den Sie ändern sollten.